Das von der großen Koalition geplante Gesetz zum Schutz von Prostituierten wird kommen. Nach langen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Die Kondompflicht für Freier wird eingeführt. Allerdings wird es keine Bußgeld-Androhung gegen Prostituierte geben. Auch ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte wird es nicht geben. Die Politiker hatten befürchtet, jüngere Sexarbeiterinnen könnten dadurch in die Illegalität getrieben werden.
Auch der regelmäßige Besuch beim Arzt wird für Prostitutierte zur Pflichtübung. Dieser muss demnach einmal jählich stattfinden. Huren die jünger als 21 Jahre sind müssen sogar alle sechs Monate zum Arzt. Dabei steht es den Huren frei ob Sie sich untersuchen lassen oder sich nur beraten lassen.
Sogenannte Flatrate Parties, darunter fallen auch Gangbang und Bukkake Parties, sollen ebenfalls in Deutschland verboten. Die Veranstalter in Deutschlands Nachbarländer werden sich freuen.